Der Duft von altem Papier in der Notarkanzlei

Ich arbeite seit siebzehn Jahren als Notarfachangestellte in einer kleinen Kanzlei in Freiburg, gleich hinter dem Münster, wo im August die Touristen mit ihren Eiswaffeln zwischen den Bächle stehen und keiner von ihnen ahnt, was sich hinter unseren Fenstern mit den schweren Vorhängen abspielt. Bei uns riecht es nach altem Papier und nach dem Kaffee, den Herr Brandt, unser Notar, literweise trinkt. An diesem Dienstagvormittag, es war der 18. August, hatte ich Spätdienst und wollte eigentlich um halb eins Schluss machen, weil mein Sohn um zwei einen Zahnarzttermin hatte.

Dann kam Frau Renate Vogler herein. Ich kannte sie flüchtig, sie hatte vor drei Jahren mit ihrem verstorbenen Mann ein Testament bei uns aufgesetzt. Zweiundsechzig Jahre alt, Frührentnerin nach einem Bandscheibenvorfall, die Hände rau von der Gartenarbeit. Sie trug eine beige Strickjacke, obwohl es draußen achtundzwanzig Grad hatte, und eine Aktentasche aus Kunstleder, die an den Ecken schon aufgeplatzt war.

Sie setzte sich in unser Wartezimmer, direkt unter das Bild mit dem Schwarzwaldpanorama, und wartete fast vierzig Minuten, weil Herr Brandt noch mit einem Ehepaar wegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung beschäftigt war. Ich brachte ihr Wasser, sie bedankte sich zweimal, was mir auffiel, weil die meisten Mandanten das kein einziges Mal tun.

Als sie endlich dran war, hörte ich durch die nicht ganz geschlossene Tür Fetzen des Gesprächs, während ich die Akte für den nächsten Termin heraussuchte. Es ging um eine Kfz-Werkstatt in Emmendingen, die ihrem verstorbenen Mann gehört hatte und die sie, laut Testament, gemeinsam mit ihrem Schwiegersohn Tobias geerbt hatte – sie zu vierzig Prozent, er zu sechzig, weil er die Werkstatt seit Jahren als Meister geführt hatte. Ihre Tochter Sabine war vor zwei Jahren bei einem Autounfall auf der B3 ums Leben gekommen. Seitdem lief die Werkstatt allein unter Tobias' Namen weiter, mit ihrem Geld, ihrer Beteiligung.

„Er hat mir eine Vollmacht zum Unterschreiben gegeben, für die Bank, hat er gesagt, für einen Kredit für neue Hebebühnen", hörte ich sie sagen, die Stimme brüchig wie trockenes Herbstlaub. „Ich habe unterschrieben, weil ich ihm vertraut habe. Er ist der Vater meiner Enkelin."

Herr Brandt fragte etwas, das ich nicht verstand. Dann ihre Antwort: „Vor drei Wochen habe ich einen Brief vom Handelsregister bekommen. Ich bin nicht mehr Gesellschafterin. Er hat die Werkstatt komplett auf sich überschrieben. Vierhundertfünfzigtausend Euro ist sie wert, hat der Steuerberater meines Mannes damals geschätzt."

Ich blieb an der Tür stehen, obwohl ich wusste, dass ich das nicht sollte. Aber man hört solche Sätze nicht einfach vorbei, wenn man selbst eine Mutter ist.

Herr Brandt bat mich dann herein, um die alte Vollmacht und das Testament aus dem Archiv zu holen. Als ich mit den Unterlagen zurückkam, saß Frau Vogler ganz gerade auf dem Stuhl, die Hände auf der Tasche gefaltet, und sagte etwas, das ich nie vergessen werde: „Meine Tochter hätte gewollt, dass ihre Tochter etwas von ihrem Vater erbt. Aber nicht auf meine Kosten. Nicht so."

Tobias, erfuhr ich später aus den Akten, hatte die Vollmacht so formuliert, dass sie nicht nur die Bank betraf, sondern auch eine Anteilsübertragung erlaubte – ein Passus, den Frau Vogler beim Unterschreiben übersehen hatte, weil die Schrift klein war und sie ihre Lesebrille zu Hause vergessen hatte. Herr Brandt prüfte die notarielle Beurkundung der Übertragung, die bei einem Kollegen in Emmendingen stattgefunden hatte, und stellte fest: Die Vollmacht ließ sich wegen arglistiger Täuschung anfechten. Es gab eine Frist von einem Jahr ab Kenntnisnahme, und die drei Wochen, die vergangen waren, ließen noch genug Zeit.

Ich brachte in den folgenden Wochen mehrmals Post für ihre Akte herein und bekam mit, wie sich der Fall entwickelte. Herr Brandt schickte ein Anfechtungsschreiben an Tobias, mit Kopie an dessen Anwalt, und forderte die Rückübertragung der sechzig Prozent, die er sich über die Vollmacht zusätzlich gesichert hatte – denn eigentlich hätte ihm nur sein ererbter Meisteranteil zugestanden, nicht auch noch ihrer.

Anfang September, an einem Freitag, kam Tobias selbst in die Kanzlei. Ich saß am Empfang, als er hereinkam, in Arbeitskleidung, unter den Fingernägeln noch Motoröl, das Gesicht rot von der Fahrt oder von der Wut, das konnte ich nicht unterscheiden. Er verlangte, sofort mit Herrn Brandt zu sprechen, ohne Termin. Ich sagte ihm, dass das nicht möglich sei, und er schlug mit der flachen Hand auf den Tresen, sodass mein Kaffeebecher wackelte. „Das ist doch Wahnsinn, sie hat unterschrieben, sie war einverstanden!"

Herr Brandt kam aus seinem Zimmer, weil er die Stimme gehört hatte, und bat ihn ruhig in sein Büro. Die Tür blieb diesmal offen, ich weiß nicht, ob absichtlich. Ich hörte, wie Herr Brandt ihm erklärte, dass eine Vollmacht, die unter Verschweigung ihres wahren Zwecks unterschrieben wird, keine wirksame Zustimmung darstellt, und dass eine Klage auf Rückübertragung bereits vorbereitet sei, sollte er nicht binnen zwei Wochen freiwillig handeln. Tobias sagte etwas von „die Werkstatt läuft doch nur, weil ich sie führe", und Herr Brandt erwiderte, das habe niemand bestritten, aber Führung sei kein Eigentum.

Tobias ging ohne ein weiteres Wort, die Tür fiel so laut ins Schloss, dass die Sekretärin nebenan aufblickte.

Ich sah Frau Vogler ein letztes Mal Mitte Oktober, an einem Mittwoch mit Nieselregen draußen, als die ersten Kastanien vom Baum vor dem Fenster fielen. Sie kam mit ihrem eigenen Steuerberater, um die notarielle Rückübertragungsurkunde zu unterzeichnen: Tobias hatte, statt vor Gericht zu ziehen, eingelenkt, wohl weil sein Anwalt ihm klargemacht hatte, dass er den Prozess kaum gewinnen würde und die Kosten dafür die Werkstatt selbst gefährden könnten. In der Urkunde stand, dass ihre vierzig Prozent an der Kfz-Werkstatt Vogler wiederhergestellt wurden, rückwirkend zum Tag der ursprünglichen Erbauseinandersetzung.

Als sie unterschrieben hatte, legte sie den Kugelschreiber auf den Tisch und öffnete ihre Handtasche. Sie holte ein Foto heraus, das ich von meinem Platz aus nicht erkennen konnte, wahrscheinlich ihre Tochter, und steckte es zurück, ohne etwas zu sagen. Dann fragte sie Herrn Brandt, ob es möglich sei, ihren Anteil testamentarisch direkt auf ihre Enkelin zu übertragen, mit Nießbrauchvorbehalt für sich selbst, solange sie lebt, und mit der Auflage, dass Tobias als Geschäftsführer angestellt bleiben könne, aber eben nur als das.

Ich brachte ihr beim Hinausgehen noch den Regenschirm, den sie am Garderobenständer vergessen hatte. Sie nahm ihn, bedankte sich, ein drittes Mal an diesem Tag, und ging die Treppe hinunter, vorbei am Blumenladen im Erdgeschoss, wo der Besitzer gerade die nassen Sonnenblumen unter das Vordach räumte.

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